Transparenzpflicht der Musikkapellen von öffentlichen Beiträgen

Transparenzpflicht für Vereine laut Artikel 1, Absätze 125 – 129 des Gesetzes 4.8.2017, Nr. 124.
Es handelt sich hier um die Veröffentlichung der Informationen zu den erhaltenen Beiträgen von öffentlichen Körperschaften, deren Höhe im Vorjahr von insgesamt 10.000 € und darüber, betragen hat.

Transparenzpflicht Verzeichnis erhaltene öffentliche Beiträge_Vorlage

Musik allein ist die Weltsprache und braucht nicht übersetzt zu werden.

Berthold Auerbach

Mit freundlicher Unterstützung