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Vergütung Kapellmeister*in
Fahrtspesenvergütungen, pauschale Spesenvergütungen, Prämien und Entschädigungen können an künstlerische Leiter (Kapellmeister/In) in bestimmten Kulturvereinen (Musikkapellen) im Rahmen der direkten Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit bis zu 10.000,00 € steuerfrei ausbezahlt werden. Diese Bestimmung gilt außer für Amateursportvereine nur für Chöre, Musikkapellen und Amateurtheatergruppen.
Hier findest du die entsprechenden Bestimmungen und Formulare…