Transparenzpflicht für Vereine laut Artikel 1, Absätze 125 – 129 des Gesetzes 4.8.2017, Nr. 124.
Es handelt sich hier um die Veröffentlichung der Informationen zu den erhaltenen Beiträgen von öffentlichen Körperschaften, deren Höhe im Vorjahr von insgesamt 10.000 € und darüber, betragen hat.

Die Musikkapellen des VSM haben die Möglichkeit, für Investitionen (Instrumente, Trachten, Probelokale) einen Landesbeitrag zu erhalten.

Hier findest du die Förderkriterien und die Gesuchsformulare…