Transparenzpflicht von öffentlichen Beiträgen

Transparenzpflicht für Vereine laut Artikel 1, Absätze 125 – 129 des Gesetzes 4.8.2017, Nr. 124.
Es handelt sich hier um die Veröffentlichung der Informationen zu den erhaltenen Beiträgen von öffentlichen Körperschaften, deren Höhe im Vorjahr von insgesamt 10.000 € und darüber, betragen hat.

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Bei einer andächtigen Musik ist allezeit Gott mit seiner Gnaden Gegenwart.

Johann Sebastian Bach

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