Richtlinien

Die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche einer Musikkapelle sind vielfältig und umfangreich. Damit das Vereinsleben gut gelingt, die einzelnen Mitglieder sich wohlfühlen und motiviert mitmachen, braucht es immer wieder besondere Initiativen, die über die alltägliche Arbeit hinausgehen. Ihre Vorbereitung bedarf von Seiten der Führungskräfte großer Anstrengungen, intensiven Nachdenkens, ständiger Suche nach brauchbaren Ideen und einer genauen Planung. In der Umsetzung wird von allen Mitgliedern viel Einsatz und eine Menge an Zusatzarbeiten verlangt.

1. Grundsätzliches

Der Blasmusikpreis wird von der Kulturabteilung des Landes Südtirol gestiftet und in Zusammenarbeit mit dem Verband Südtiroler Musikkapellen (VSM) verliehen. Er stellt eine besondere Anerkennung an Mitgliedskapellen des VSM dar, die sich in ihrer Arbeit sowohl als Träger von Kultur im Allgemeinen und Blasmusikkultur im Speziellen als auch im sozialen und gesellschaftlichen Engagement besonders verdient gemacht haben. Zugleich dient er als Förderung für eine Weiterentwicklung der Blasmusik und ihrer Vernetzung mit anderen Bereichen.

Der Preis trägt den Titel „Blasmusikpreis des Landes Südtirol“.

2. Vergabe

Der Blasmusikpreis wird alle 3 Jahre an höchstens 5 Musikkapellen vergeben und ist mit je 3.000,00 Euro dotiert. Bei der Vergabe der Preise sollen die unterschiedlichen Leistungsstufen und Mitgliederstärken (aktive Musikanten) berücksichtigt werden. Die 5 Kategorien sind wie folgt festgelegt:

Kategorie 1: Stufe A + B bis 30 Mitglieder
Kategorie 2: Stufe B + C mit 31 bis 45 Mitgliedern
Kategorie 3: Stufe C mit 46 bis 60 Mitgliedern
Kategorie 4: Stufe D mit 46 bis 60 Mitgliedern
Kategorie 5: Stufe D + E mit 61 und mehr Mitgliedern

Um den Preis zu erhalten, ist in allen Kategorien eine Mindestpunktezahl, welche von der Jury festgelegt wird, zu erreichen.

3. Ermittlung der Preisträger

Über die Preisträger entscheidet eine Jury, die aus 2 Vertretern der Kulturabteilung des Landes sowie aus 3 Vertretern des VSM zusammengesetzt ist. Die Jury darf nicht mit Funktionären und Mitgliedern der zu bewertenden Kapellen besetzt sein.

4. Daten

Zur Ermittlung der Preise werden allgemeine Daten der drei vorangegangenen Jahre verwendet. Besondere Projekte, Wettbewerbe und die Mitarbeit im VSM oder Bezirk werden von den letzten fünf Jahren anerkannt.

5. Bewertungskriterien

Die Bewertungskriterien im allgemeinen Erhebungsbogen beziehen sich auf die Jugendarbeit, die aktiven Ensembles, die Teilnahme an Wettbewerben, die Auftritte, die Aus-und Weiterbildung sowie die Mitarbeit im Verband und Bezirk.
Die besonderen Initiativen und Projekte werden auf Grund der Ideen und Komplexität, der Nachhaltigkeit, der Umsetzung und des Aufwandes an Zeit und Mitteln bewertet.

6. Gesuche

Die Gesuche sind an den Verband Südtiroler Musikkapellen zu richten. Als Grundlage für die Ermittlung der Preisträger werden von der Musikkapelle, die um den Preis ansucht, folgende Dokumente eingereicht:

  • Allgemeines Gesuchschreiben
  • Erhebungsbogen (= Selbsterklärung)
  • Beschreibung von besonderen Projekten und Initiativen
  • Dokumentation: Jahresprogramme, Berichte der Jahreshauptversammlungen, Konzertprogramme, Folder, Einladungen, Ton- und Bildträger, Zeitungsberichte, zusätzliche Beschreibungen, Daten im VSM-Office, …

7. Ausschluss aus dem Vergabeverfahren

Musikkapellen, die in ihren Erklärungen falsche Angaben präsentieren, werden von der Jury ausgeschlossen.
Vereine, welche den Preis einmal erhalten haben, müssen für eine neuerliche Gesuchstellung mindestens einmal aussetzen.

8. Begründung der Vergabe

Die Jury streicht in ihrer schriftlichen Urteilsbegründung die Stärken und Besonderheiten der auszuzeichnenden Musikkapelle hervor. Die Punkte im Erhebungsbogen und bei den eingereichten Projekten dienen ihr als Grundlage für die Entscheidung, werden aber nicht öffentlich bekanntgegeben. Jede Kapelle hat das Recht, in ihren eigenen Bewertungsbogen Einsicht zu nehmen.

9. Juryentscheid

Die Entscheidung der Jury ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

10.Verleihung

Die Verleihung des Blasmusikpreises wird bei einem eigenen Festakt vom Landeshauptmann bzw. vom Landesrat für Kultur der Autonomen Provinz Bozen vorgenommen. Die Organisation übernimmt der VSM.

Orchester haben keinen eigenen Klang; den macht der Dirigent.

Herbert von Karajan

Mit freundlicher Unterstützung