Transparenzpflicht der Musikkapellen von öffentlichen Beiträgen

Transparenzpflicht für Vereine laut Artikel 1, Absätze 125 – 129 des Gesetzes 4.8.2017, Nr. 124.
Es handelt sich hier um die Veröffentlichung der Informationen zu den erhaltenen Beiträgen von öffentlichen Körperschaften, deren Höhe im Vorjahr von insgesamt 10.000 € und darüber, betragen hat.

Transparenzpflicht Verzeichnis erhaltene öffentliche Beiträge_Vorlage

Spiel mir nichts vor, außer es ist gute Musik!

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