Vergütung Kapellmeister*in

Fahrtspesenvergütungen, pauschale Spesenvergütungen, Prämien und Entschädigungen können an künstlerische Leiter (Kapellmeister/In) in bestimmten Kulturvereinen (Musikkapellen) im Rahmen der direkten Ausübung einer künstlerischen Tätigkeit bis zu 10.000,00 € steuerfrei ausbezahlt werden. Diese Bestimmung gilt außer für Amateursportvereine nur für Chöre, Musikkapellen und Amateurtheatergruppen.

 

Hier findest du die entsprechenden Bestimmungen und Formulare…

Teile diese Seite:

Musik ist mehr. Musik ist Balsam für unsere Seele.

Mit freundlicher Unterstützung