
RS 13 2020 Dritter Sektor
Rundschreiben Nr. 13 vom 05.08.2020
Grundsätzlich steht es jeder Mitgliedskapelle frei, sich in das neue Register des Dritten Sektors eintragen zu lassen oder nicht. Der Verband empfiehlt aber, sich als „Ehrenamtliche Organisation“ (EO) registrieren zu lassen.
Anhang A: Artikel und Hinweise zu den wichtigsten Rahmenbedingungen des „Kodex des Dritten Sektors“